Herzlich willkommen auf den Seiten des
Aufwind Grafschaft Bentheim
Betreuungsverein e.V.
Auf folgenden Seiten informieren wir Sie über unsere Angebote.
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Wir unterstützen Menschen, die ihre rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Außerdem informieren wir rund um die Themen ehrenamtliche rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Eine rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Jede Person kann durch Unfall, Erkrankung oder Alterung in die Lage geraten, ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.
„Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetz an die Hand gegeben, mit dem wir in jeder Phase unseres Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit wir in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen.
Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten- Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichte- verbindlich, soweit sie unseren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt“
(Bundesministerium der Justiz, 2023, S.5).
In einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine oder mehrere Personen, die vom Amtsgericht zum rechtlichen Betreuer ernannt werden sollen, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln.