„Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetz an die Hand gegeben, mit dem wir in jeder Phase unseres Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit wir in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen.
Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten- Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichte- verbindlich, soweit sie unseren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt“
(Bundesministerium der Justiz, 2023, S.5).
