Jede Person kann durch Unfall, Erkrankung oder Alterung in die Lage geraten, ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. In einer solchen Situation brauchen wir Menschen an unserer Seite, die für uns all die Dinge erledigen, die geklärt werden müssen.
Dazu zählen z.B. Behörden- und Versicherungsanagelegenheiten, die Organisation von ambulanten oder stationären Hilfen, die Erledigung von Bankgeschäften oder die Zustimmung in ärztliche Behandlungen. Angehörige dürfen nicht automatisch solche rechtsverbindlichen Entscheidungen vollziehen. Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie Menschen, die Ihnen nahestehen und denen Sie vertrauen, durch eine schriftliche Erklärung die Möglichkeit geben, Sie rechtlich zu vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Durch die Ausstellung einer solchen Vollmacht wird die Ernennung einer rechtlichen Betreuerin bzw. eines rechtlichen Betreuers unnötig.
Eine detaillierte Beschreibung darüber, warum es für alle volljährigen Personen sinnvoll sein kann, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und wie diese ganz konkret gestaltet werden kann, finden sie HIER. Sollten Sie in Ihrem Umfeld keine Person haben, der Sie so umfänglich vertrauen, dass Sie ihr eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten, kann die Erstellung einer Betreuungsverfügung für Sie eine gute Möglichkeit sein, trotzdem Vorsorge zu treffen.
