Betreuungs­verfügung

In einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine oder mehrere Personen, die vom Amtsgericht zum rechtlichen Betreuer ernannt werden sollen, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn Sie in Ihrem Umfeld keiner Person so umfänglich vertrauen, dass Sie ihr eine Vorsorgevollmacht geben wollen.

Selbstverständlich können die von Ihnen benannten Personen nicht von Ihnen verpflichtet werden, ihre rechtliche Betreuung zu übernehmen. Durch eine Betreuungsverfügung schlagen Sie dem zuständigen Amtsgericht Personen vor, die Ihrer Meinung nach für ihre rechtliche Vertretung geeignet wären.

Genauso können Sie in einer Betreuungsverfügung auch Personen angeben, die auf keinen Fall vom Betreuungsgericht für Ihre rechtliche Vertretung angefragt werden sollen. Einen Vordruck für eine Betreuungsverfügung finden Sie HIER.