Rechtliche Betreuung

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das kann zum Beispiel bei gesundheitlichen Problemen, geistigen Einschränkungen oder nach einem Unfall der Fall sein.

Wer kann eine rechtliche Betreuung bekommen?

Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, haben die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu erhalten. Das entscheidet ein Gericht, wenn es feststellt, dass Unterstützung notwendig ist.

Was macht ein*e Betreuer*in?

Der*die Betreuer*in hilft bei wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel bei:

  • Finanziellen Angelegenheiten (z.B. Bankgeschäfte, Rechnungen)
  • Gesundheitsfragen (z.B. Einwilligung in Behandlungen)
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Sonstigen persönlichen Belangen

Der*die Betreuer*in handelt immer im besten Interesse der betreuten Person. Wie läuft die Bestellung einer Betreuung ab? Wenn jemand Hilfe braucht, kann ein*e Angehörige*r, ein Arzt ein Ärztin oder eine andere Vertrauensperson beim Gericht einen Antrag stellen. Das Gericht prüft dann, ob eine Betreuung notwendig ist, und bestellt eine*n Betreuer*in. Dabei wird immer darauf geachtet, die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen. Was bedeutet das für die betroffene Person? Die Person bleibt grundsätzlich selbstbestimmt, solange sie dazu in der Lage ist. Die Betreuung soll nur dann eingreifen, wenn es wirklich notwendig ist. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Wir sind unabhängig von Konfession, Nationalität und Gender tätig. Wichtig zu wissen:

  • Eine rechtliche Betreuung ist kein Freiheitsentzug.
  • Die Rechte der betreuten Person werden stets gewahrt.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Betreuung später wieder zu beenden, wenn die Situation sich verbessert

Wenn Sie sich vorstellen können, von uns betreut zu werden, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Querschnittsarbeit

Neben den rechtlichen Betreuungen haben wir im Betreuungsverein auch noch weitere Aufgaben. Dazu zählt die Information zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Wir halten dazu Vorträge und kommen auch gerne in ihren Verein, Firma, Selbsthilfegruppe o.ä. Die Vorträge sind für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns gerne an! Wir bieten auch regelmäßig offene Vorträge in Kooperation mit dem SKF Ems-Vechte und dem SKM Nordhorn an. Ein großer Teil der Querschnittsarbeit sind auch die Gewinnung, Einführung, Fortbildung, Beratung und Vertretung von ehrenamtlichen Betreuer*innen. Sollten Sie selbst Bevollmächtigte*r sein und für eine andere Person deren Angelegenheiten über eine Vorsorgevollmacht regeln, so dürfen Sie sich auch jederzeit an uns wenden. Wir beraten und unterstützen Sie gern.